AGB.

1. Vertragsbeginn und Vertragsende
Der Vertrag beginnt mit dem ersten Unterrichtstag.
Der Unterrichtsvertrag kann jeweils nur bis 6 Wochen zum Semesterende (31.07. und 31.12.) gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und auf dem Postweg erfolgen. Das Datum des Poststempels ist relevant.

2. Probezeit
Es werden keine Probezeiten gewährt.

3. Ferien, Feiertage und Brückentage
In der Zeit der hessischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feier- und Brückentagen entfällt der Unterricht ersatzlos.

4. Unterrichtsort und -Zeit
Der Unterrichtsort und die Unterrichtszeit werden individuell mit der Lehrkraft abgestimmt. Die Schülerin/ der Schüler hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsort oder eine bestimmte Unterrichtszeit.

5. Unterrichtsausfall
Der Unterricht findet im vereinbarten wöchentlichen Turnus statt. Unterrichtsstunden, die seitens der Lehrkraft nicht gehalten werden können, werden durch Ersatzstunden nachgeholt oder nach Vereinbarung im Folgemonat als Gebührennachlass verrechnet.
Die Musikschülerin/ der Musikschüler ist auch zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet, wenn sie/ er nicht am Unterricht teilgenommen hat.
In Krankheits- und bei Verhinderungsfällen besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Zahlungspflicht bzw. auf Rückzahlung von Schulgeld.

6. Lehrkraft
Ein Anspruch der Musikschülerin/ des Musikschülers auf die Ausbildung durch eine bestimmte Lehrkraft  besteht nicht. Die Musikschule ist verpflichtet, eine qualifizierte Lehrkraft für das jeweilige Unterrichtsfach zur Verfügung zu stellen.

7. Zahlungsbedingungen
Bei dem angegebenen Preis handelt es sich um den durchschnittlichen Monatspreis. Dieser basiert auf der Jahresgebühr, die zur einfacheren Abrechnung auf alle 12 Kalendermonate umgebrochen wird. Der Monatspreis ist durchgehend, auch in den Ferien, fällig.
Zu Vertragsbeginn wird eine einmalige Anmeldegebühr von 8 Euro berechnet. Rücklastschriften berechnen wir zusätzlich mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 Euro inkl. Bankgebühren.

Ist ein Monatsbeitrag fällig, und wird trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht bezahlt, wird automatisch der Betrag des ganzen Semesters fällig. Die Musikschule ist berechtigt, ihre Forderungen einem Inkasso-Unternehmen zu übergeben.

8. Kurspreise
Die Kurspreise der Musikschule richten sich nach der Teilnehmerzahl und der Zeiteinheit, siehe aktuelle Gebührenliste.

9.Höhere Gewalt
Kann der Musikschul- sowie Tanzunterricht durch höhere Gewalt (bspw. durch Pandemie/ Epidemie, Wasser- Brandschaden, …) nicht in den Musikschulräumlichkeiten stattfinden, wird der Unterricht durch die Lehrkraft virtuell (bspw. via Skype, Zoom, Tutorial) fortgesetzt. Bei Anordnungen durch die Regierung (bspw. eine Beschränkung von Gruppengrößen, die Schließung von Musikschulen/ Kindergärten, …), wird der Gruppenunterricht auf die max. Teilnehmerzahl aufgeteilt und die Unterrichtsminuten geteilt/ angeglichen. Der Unterricht wird in diesem Fall auf die Musikschulzweigstellen verlegt. Es besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Zahlungspflicht bzw. auf Rückzahlung von Schulgeld. Die Musikschülerin/ der Musikschüler ist auch zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet, wenn sie/ er nicht am (auch virtuellem) Unterricht teilgenommen hat.

10. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.