AGB.
1. Vertragsbeginn und Vertragsende
Der Vertrag beginnt mit dem ersten Unterrichtstag. Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Semesterende (31.07. und 31.12.) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief, E-Mail). Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei der Musikschule maßgeblich.
2. Probezeit
Die Musikschule bietet keine Probezeit an. Zum Kennenlernen der Lehrkraft, des Unterrichts sowie des Instruments bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Probestunde an.
3. Ferien, Feiertage und Brückentage
In der Zeit der hessischen Schulferien sowie an gesetzlichen und beweglichen Feier- und Brückentagen entfällt der Unterricht ersatzlos.
4. Unterrichtsort und -zeit
Der Unterrichtsort und die Unterrichtszeit werden individuell mit der Lehrkraft abgestimmt. Die Schülerin/der Schüler hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsort oder eine bestimmte Unterrichtszeit.
5. Unterrichtsausfall
Der Unterricht findet im vereinbarten wöchentlichen Turnus statt. Unterrichtsstunden, die seitens der Lehrkraft nicht gehalten werden können, werden durch Ersatzstunden nachgeholt oder nach Vereinbarung im Folgemonat als Gebührennachlass verrechnet. Die Musikschülerin/der Musikschüler ist auch zur Zahlung des Kursbeitrags verpflichtet, wenn sie/er nicht am Unterricht teilgenommen hat. In Krankheits- und bei Verhinderungsfällen besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Zahlungspflicht bzw. auf Rückzahlung des Kursbeitrags.
6. Lehrkraft
Ein Anspruch der Musikschülerin/des Musikschülers auf die Ausbildung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Die Musikschule ist verpflichtet, eine qualifizierte Lehrkraft für das jeweilige Unterrichtsfach zur Verfügung zu stellen.
7. Kursbeitrag
Die Kursbeiträge der Musikschule richten sich nach der Teilnehmerzahl und der Zeiteinheit (siehe Übersicht der Kursbeiträge). Der Kursbeitrag kann bei veränderten Betriebskosten mit vier Wochen Vorlauf angepasst werden.
8. Zahlungsbedingungen
Bei dem angegebenen Kursbeitrag handelt es sich um den durchschnittlichen Monatsbeitrag. Dieser basiert auf dem Jahresbeitrag, der zur einfacheren Abrechnung auf alle zwölf Kalendermonate umgebrochen und in zwölf gleichbleibenden monatlichen Teilbeträgen per SEPA-Lastschrift eingezogen wird. Hierfür ist bei der Anmeldung ein entsprechendes Lastschriftmandat zu erteilen. Andere Zahlungsarten (bspw. Barzahlung oder EC-Kartenzahlung) sind aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen. Der Monatsbeitrag ist durchgehend, auch in den Ferien, fällig. Ist ein Monatsbeitrag fällig und wird trotz schriftlicher Mahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht gezahlt, ist die Musikschule berechtigt, den ausstehenden Betrag für das ganze Semester geltend zu machen. Die Musikschule ist zudem berechtigt, ihre Forderungen einem Inkasso-Unternehmen zu übergeben.
9. Aufsicht und Haftung
Die Aufsichtspflicht der Musikschule besteht ausschließlich während der jeweiligen Unterrichtszeit. Vor Beginn und nach Ende des Unterrichts liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Musikschule sowie die Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Aktivitäten erfolgen auf eigene Verantwortung. Für Schäden, die durch Schülerinnen und Schüler oder begleitende Personen verursacht werden, haften die verursachende Person bzw. Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Vorschriften. Für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobe und sonstigen mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
10. Höhere Gewalt
Kann der Musikschul- sowie Tanzunterricht durch höhere Gewalt (bspw. durch Pandemie, Epidemie, Wasser- oder Brandschaden …) nicht in den Musikschulräumlichkeiten stattfinden, wird dieser in Form von Online-Unterricht fortgesetzt. Bei Anordnungen durch die Regierung (bspw. eine Beschränkung von Gruppengrößen, die Schließung von Musikschulen/ Kindergärten) wird der Gruppenunterricht auf die max. Teilnehmerzahl aufgeteilt und die Unterrichtsminuten geteilt/angeglichen. Der Unterricht wird in diesem Fall auf die Musikschulzweigstellen verlegt. Es besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Zahlungspflicht bzw. auf Rückzahlung des Kursbeitrags. Die Schülerin/der Schüler ist auch zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn sie/er nicht am (Online-) Unterricht teilgenommen hat.
11. Krankheit
Bei ansteckenden Erkrankungen ist die Teilnahme am Unterricht nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten, im Krankheitsfall zu Hause zu bleiben, um eine Weiterverbreitung von Infektionen zu vermeiden.
12. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
